Viele Menschen verwechseln den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) mit dem Bildungsgutschein. Beide werden von der Agentur für Arbeit ausgestellt – aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken.
Der AVGS (§ 45 SGB III)
Der AVGS finanziert Coaching- und Vermittlungsleistungen: Bewerbungscoaching, Gründercoaching, Karriereberatung, Arbeitsvermittlung durch private Träger. Das KVB Bildungszentrum ist AVGS-zugelassen.
Typische Maßnahmen: 1:1-Coaching, Lebenslauf-Optimierung, Gesprächstraining, Businessplan-Erarbeitung, Gründungsbegleitung.
Der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)
Der Bildungsgutschein finanziert Qualifizierungsmaßnahmen: Umschulungen, berufliche Weiterbildungen, Zertifikatslehrgänge, Sprachkurse. Er hat meist eine längere Laufzeit (Wochen bis Monate).
Typische Maßnahmen: IT-Umschulung, kaufmännische Ausbildung, Pflegehilfskraft-Ausbildung, Sprachkurs Deutsch.
Was passt für Sie?
Wenn Sie gezielt Ihre Bewerbung verbessern, sich selbstständig machen oder Ihre Karrierestrategie entwickeln möchten – dann ist der AVGS das richtige Instrument. Für eine komplette berufliche Neuqualifizierung wäre der Bildungsgutschein relevanter.
In vielen Fällen lassen sich beide Förderungen kombinieren. Sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter darauf an.
Kostenloser Fördercheck – Welche Förderung passt zu Ihnen?
In 2 Minuten herausfinden, welche Förderung in Ihrer Situation sinnvoll ist.